Kostenüberblick

Das Angebot meiner Privatpraxis richtet sich an:

Versicherte der privaten Krankenkassen und Beihilfeberechtigte >> mehr lesen

Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung / durch die Beihilfe

Privatkassen: Die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten, der die Fachkunde in einem Richtlinienverfahren nachweisen kann, ist bei privaten Krankenversicherungen oft kein Problem. Dies muss aber vor Beginn der Probatorik / der Behandlung im Einzelfall geklärt werden.

Der Umfang der Leistungen für Psychotherapie kann nämlich sehr unterschiedlich sein. (Denkbar sind: ein genereller Ausschluss von psychotherapeutischen Leistungen, die Beschränkung auf ärztliche Psychotherapeuten, eine Einschränkung der Zahl jährlich erstatteter Behandlungsstunden, eine Einschränkung der Erstattung in voller Höhe …) Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung die für Sie vertraglich vereinbarten Bedingungen für eine Psychotherapie.

Beihilfe: Vor dem Beginn einer ambulanten Therapie werden die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Psychotherapie geprüft. Beihilfeberechtigte suchen sich einen Therapeuten (mit Approbation und Fachkunde in einem Richtlinienverfahren), mit dem sie probatorische Stunden abhalten. Fünf dieser probatorischen Stunden zahlt die Beihilfe. Wollen und können Therapeut und Klient die Arbeit danach fortsetzen, wird ein Psychotherapie-Antrag gestellt

Dazu benötigen Beihilfeberechtigte den Konsiliarbericht eines Arztes, der die medizinische Notwendigkeit einer Psychotherapie bescheinigt. Den Konsiliarbericht kann der Hausarzt verfassen. Voraussetzung für die Bewilligung des Psychotherapie-Antrags ist außerdem ein unabhängiges Gutachten, das die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der geplanten Behandlung bestätigt. Hierfür muss der Therapeut einen Bericht erstellen, der gemeinsam mit dem Konsiliarbericht in einem als „vertrauliche Arztsache“ gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag an die Beihilfestelle geht. Diese beauftragt einen unabhängigen Gutachter mit einer Stellungnahme, auf deren Grundlage die Beihilfestelle entscheidet. Ist die Beihilfefähigkeit der Psychotherapie genehmigt, ist die Anzahl der Stunden – wie bei den gesetzlichen Krankenkassen auch - begrenzt.

Selbstzahler >> mehr lesen

Sie können die Behandlung aus persönlichen Gründen selber finanzieren. In diesem Fall gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage.

Die Vorteile für Sie als Selbstzahler:

  • die Ess-Störung, die manche gerne diskret behandelt wissen und für sich behalten möchten, wird nicht bei Ihrer Krankenkasse aktenkundig.      
  • Selbstzahler haben erfahrungsgemäß eine höhere Motivation. Das beschleunigt den Prozess…
  Kosten
Erstgespräch (50 Min.): € 40,00
Beratung / Begleitung / Unterstützung bei der Antragstellung (50 Min.) € 60,00

Das Erstgespräch (das vor dem Antrag auf Kostenübernahme durch die Kassen stattfindet…), Beratung / Begleitung, sowie Unterstützung bei der Antragstellung sind keine Krankenkassenleistungen. Meine Zeit stelle ich Ihnen privat in Rechnung
Beim Erstgespräch geht es um das Klären Ihrer Wünsche, die Beantwortung Ihrer Fragen, das Durchsprechen von Möglichkeiten. Und um das Prüfen der persönlichen Chemie: bin ich die Person, der Sie sich anvertrauen wollen, mit der Sie reden können?
Nach einer Bedenkzeit treffen Sie die Bauchentscheidung, ob Sie weiter mit mir sprechen und eine Behandlung beginnen wollen.
Und Sie entscheiden, ob Sie die Psychotherapie bei Ihrer Kasse beantragen wollen.

  Kosten
Behandlungsstunden (50 Min.) GOP

Für psychologische Psychotherapeuten gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. Die Gebühren werden in regelmäßigen Abständen überprüft, zwischen den Verbänden verhandelt und angepasst.

Aktuell (2020) berechne ich 92,50 € für eine 50-minütige Behandlungsstunde.